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Das Leistungsspektrum der Ökoagentur
Die Ökoagentur für Hessen kümmert sich um sämtliche Aufgabenbereiche, die der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Dabei vermitteln wir Ihnen nicht nur Ökopunkte, sondern beraten Sie auch umfassend zum Thema Ökopunkteverkauf. Außerdem übernehmen wir die vollständige Verfahrensbegleitung für alle Genehmigungsverfahren und Verfahren zur Ersatzaufforstung. Aber auch das Führen und Herstellen von Waldkonten gehören zu unserem Tagesgeschäft. Des Weiteren kümmern wir uns um die naturschutzfachliche Beratung in allen Bauverfahren, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Übernahme von Pflegeverpflichtungen und die Betreuung von Naturschutzflächen auf 30 Jahre. Auf Basis unserer Freistellungserklärung sind wir ebenfalls in der Lage, Sie von sämtlichen Kompensationsverpflichtungen freizustellen.
Wir
- verfügen landesweit über einen umfangreichen Pool an umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- greifen auf ein eigenes Flächenportfolio von mehr als 1.000 Hektar zu
- veranlassen die Herstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen inklusive aller Liegenschaftsfragen
- koordinieren die Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkten über eine hessenweite Datenbank
- übernehmen die vertragliche Abwicklung mit Grundstückseigentümern, Landnutzern und Landschaftspflegern
- sorgen für die Umsetzungskontrolle und das erforderliche Monitoring
- kümmern uns um die vollständige Verfahrensabwicklung in allen Planverfahren
- garantieren die langfristige Pflege und Unterhaltung der Kompensationsflächen
- stellen von den Verursacherpflichten mit befreiender Wirkung gemäß § 5 der Kompensationsverordnung frei („Freistellungserklärung“)
Unsere Leistungen im Überblick
- Vermarktung und Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkten aus umfangreichen Flächen- und Kompensationspools landesweit
- Freistellung von Vorhabenträgern (§ 5 Abs. 6 KV) von ihren Kompensationsverpflichtungen und Abwicklung der Behördenkommunikation
- Renaturierung von Fließgewässern inklusive der Uferbereiche zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Artenschutzmaßnahmen für Arten der Anhänge zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie
- Naturschutz in landwirtschaftlicher Umgebung („produktionsintegrierte Kompensation“ = PIK)
- Wiederherstellung von Kulturbiotopen im ländlichen Raum
- naturschutzfachliche Aufwertung von Waldbeständen
- Ersatzaufforstung im Sinne des Forstgesetzes
- Pflegemanagement für Dritte bis hin zur vollständigen Übernahme von Projekten inklusive der Liegenschaftsverwaltung