Hessische Landgesellschaft mbH Geschäftsbericht 2025 20 Lagebericht Für die Bodenbevorratung ergeben sich daraus differenzierte Rahmenbedingungen. Während langfristig orientierte Infrastruktur- und Entwicklungsmaßnahmen stabile Perspektiven bieten, bleibt die kurzfristige Nachfrage nach baureifen Wohnbauflächen verhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landgesellschaft mbH ihre Investitions- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich neuer Baugebiete im Geschäftsjahr 2025 weiter ausgebaut. Gleichzeitig verzeichnete die Gesellschaft im Geschäftsbereich Bodenbevorratung eine im Jahresverlauf uneinheitliche Entwicklung der Erlöse aus der Grundstücksvermarktung. Während in den ersten drei Quartalen Umsätze im unteren zweistelligen Millionenbereich realisiert wurden, fiel das Verkaufsvolumen im vierten Quartal mit rund 5,1 Mio. EUR deutlich geringer aus. Insgesamt erreichten die Erlöse aus der Grundstücksvermarktung einschließlich landwirtschaftlicher Flächen rund 46,1 Mio. EUR und blieben damit unter dem Vorjahreswert von 54,8 Mio. EUR. Die Entwicklung spiegelt die im Jahresverlauf schwankende Vermarktungsdynamik wider. Im Detail entwickelte sich die Bodenbevorratung im Geschäftsjahr 2025 differenziert nach Nutzungsarten. Die Umsatzerlöse in den Marktsegmenten Wohnen und Gewerbe lagen jeweils unter dem Vorjahresniveau. Im Wohnbaubereich verringerte sich der Umsatz – trotz der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete in Hessen – um rund 14,0 % auf etwa 17,8 Mio. EUR (i.V.: 20,7 Mio. EUR). Auch im Gewerbesektor, der eine wesentliche wirtschaftliche Säule innerhalb der Bodenbevorratung darstellt, wurde das Vorjahresniveau nicht erreicht; die Umsätze beliefen sich auf rund 25,2 Mio. EUR (i. V.: 32,3 Mio. EUR). Demgegenüber entwickelten sich die übrigen Nutzungsarten positiv: Im Bereich sonstiger Flächen, insbesondere im Zusammenhang mit Mischgebieten sowie Ausgleichs- und Tauschflächen, wurden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. EUR erzielt (i. V.: 0,3 Mio. EUR), und auch der Agrarsektor verzeichnete einen Anstieg der Umsätze um etwa 13,3 % auf etwa 1,7 Mio. EUR (i. V.: 1,5 Mio. EUR) (vgl. #Landwirtschaftliches Flächenmanagement). Vor dem Hintergrund der insgesamt rückläufigen Entwicklung in den Segmenten Wohnen und Gewerbe sowie der im Jahresverlauf uneinheitlichen Vermarktungsdynamik lagen die im Rahmen der Bodenbevorratung erzielten Gebührenerträge mit rund 3,1 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert (i. V.: 3,9 Mio. EUR). Davon entfielen rund 2,5 Mio. EUR (i. V.: 3,5 Mio. EUR) auf das klassische Gebührengeschäft aus Grundstücksverkäufen. Auch unter weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt das Geschäftsfeld „Bodenbevorratung“ einen wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit der Hessischen Landgesellschaft mbH dar und hat eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der HLG. Gleichzeitig hat dieser Bereich einen wesentlichen Einfluss auf die Liquiditätslage der Gesellschaft. Maßgebliche Grundlage für die Durchführung der Bodenbevorratung sind die Richtlinien zur Förderung der Bodenbevorratung für öffentliche, agrarstrukturelle und ökologische Zwecke in Hessen, auf deren Basis die HLG die hessischen Kommunen bei der Entwicklung und Bereitstellung von Bauland unterstützt. Vor dem Hintergrund begrenzter Flächenressourcen kommt der vorausschauenden Sicherung und Entwicklung geeigneter Flächen eine besondere Bedeutung zu. Ziel der Bodenbevorratung ist es, Flächen für agrarstrukturelle, wirtschaftliche, infrastrukturelle, städtebauliche und ökologische Zwecke sowie für Freizeit und Erholung rechtzeitig bereitzustellen. Durch eine gezielte Baulandentwicklung trägt die HLG zur Sicherstellung der nachhaltigen Daseinsvorsorge sowohl in städtischen Verdichtungsräumen als auch in ländlichen Regionen bei, unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Struktur der Region. Gleichzeitig werden Entwicklungspotenziale erschlossen und eine geordnete Flächenentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Belange unterstützt. Die Bodenbevorratung stellt damit ein wesentliches Instrument dar, um den bestehenden Siedlungsdruck auch außerhalb der hessischen Ballungsräume langfristig zu bewältigen. Im Geschäftsbereich Baulandentwicklung und Kommunalbetreuung begleitet die HLG die hessischen Kommunen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen und stellt hierfür das Instrument der Bodenbevorratung zur Verfügung, um eine langfristig ausgerichtete kommunale Entwicklung zu unterstützen. Die Auftragslage in der Bodenbevorratung im Fünfjahresvergleich 2025 2024 2023 2022 2021 Verträge mit Kommunen 240 238 237 235 234 Baugebiete insgesamt 342 351 362 364 373 – davon mit Erschließung 126 125 129 141 139
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