Hessische Landgesellschaft mbH Geschäftsbericht 2020 49 Hessische Landgesellschaft mbH Geschäftsbericht 2025 Anhang A. Allgemeine Angaben Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung, hat ihren Hauptsitz in Kassel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRB 2632 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Das Gliederungsschema und die Postenbezeichnungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind den Erfordernissen des Geschäftszweiges angepasst. Zur Erhöhung der Transparenz der Angaben in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang ergänzende „Davon-Vermerke“ enthalten. Nach § 265 Abs. 5 HGB wurden die Posten „Vorräte aus dem Bodenbevorratungsgeschäft“, „nicht abgeschlossene Leistungen in Auftragsgeschäften“, „Ökoagentur“, „Forderungen aus Auftragsgeschäften“, „Forderungen aus Vorfinanzierung Treuhandvermögen“, „Treuhandvermögen/-verbindlichkeiten“, „Rücklagen gemäß § 12 Abs. 2 lit. b des Gesellschaftsvertrages (Hauptrücklage)“ und „Rücklagen gemäß § 12 Abs. 2 lit. c des Gesellschaftsvertrages (Ausgleichsrücklage)“ in die Bilanz sowie der Posten „Aufwendungen für Vorräte“ in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit nicht an anderer Stelle des Anhangs erwähnt, unverändert angewandt. Die geltenden deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Aktiva Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden AfA-Sätze zugrunde. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen (AfA), bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer „pro rata temporis“, d. h. zeitanteilig, linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs), d. h. selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen von bis zu 800 EUR (netto), werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Beteiligungen werden zu den Anschaffungskosten, die sonstigen Ausleihungen zum Nennwert bilanziert. Umlaufvermögen Die Vorräte aus dem Bodenbevorratungsgeschäft werden mit den aktivierungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten („Einstandspreisen“) bilanziert, soweit nicht niedrigere Zeitwerte anzusetzen sind. In der Bodenbevorratung erfolgt für die bereits verkauften Flächen die Bewertung zuzüglich anfallender verpflichtender Erschließungsmaßnahmen. Die Bewertung der nicht abgeschlossenen Leistungen in Auftragsgeschäften erfolgt nach dem jeweiligen Verfahrensfortschritt. Bemessungsgrundlage sind die Gebührenansprüche, von denen eine Pauschalwertberichtigung von 10 % abgesetzt wurde. In der Ökoagentur erfolgt der Verkauf der Biotopwertpunkte (Ökopunkte) zu einem festgelegten Wert nach dem Entgeltverzeichnis zur Kompensationsverordnung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Treuhandvermögen Das Treuhandvermögen ist seit dem Geschäftsjahr 2024 integraler Bestandteil der Bilanzsumme und wird in den entsprechenden Posten gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum Nennwert berücksichtigt. Passiva Eigenkapital Die Eigenkapitalposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Anhang
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