HLG Geschäftsbericht 2025

Hessische Landgesellschaft mbH Geschäftsbericht 2025 38  Lagebericht #Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken bestehen in der Gefahr, fällige Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist ein ausreichender Liquiditätsspielraum erforderlich, der im Wesentlichen durch Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen sowie aus Dienstleistungsaktivitäten der HLG generiert wird. Die derzeit verhaltene Nachfrage auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt kann dazu führen, dass Mittelzuflüsse aus der Vermarktung zeitlich verzögert erfolgen und sich der Finanzierungsbedarf für laufende Investitionen im Rahmen der Bodenbevorratung erhöht. In der Folge kann eine verstärkte Inanspruchnahme von Fremdkapital zur Finanzierung von Flächenerwerben und Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden. Zur Deckung des mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs nutzt die HLG die Möglichkeit der Aufnahme von Kapitalmarktdarlehen auf Grundlage der aktuellen Bodenbevorratungsrichtlinien, die in der Regel durch Ausfallbürgschaften des Landes Hessen abgesichert sind. Kurzfristige Liquiditätsbedarfe werden über bestehende Kontokorrentkreditlinien gedeckt. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken verfügt die Gesellschaft über eine vorausschauende und kontinuierliche Liquiditätsplanung. Die Liquiditätslage wird unter Berücksichtigung des Geschäftsverlaufs, geplanter Investitionen sowie der Rückführung bestehender Finanzierungen fortlaufend überwacht und der Liquiditätsstatus täglich erfasst. #Vertragsrisiken Vertragsrisiken können sich trotz sorgfältiger Planung und Umsetzung insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Komplexität von Auftragsstrukturen nicht vollständig ausschließen lassen. Langfristige Vertragsverhältnisse, vor allem mit Kommunen und öffentlichen Auftraggebern, bilden einen wesentlichen Bestandteil des Geschäftsmodells der HLG. Neben Dienstleistungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen kommt dabei insbesondere Projektrahmenvereinbarungen mit hessischen Kommunen eine besondere Bedeutung zu, die auf den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Bodenbevorratung für öffentliche, agrarstrukturelle und ökologische Zwecke basieren. Aufgrund ihrer standardisierten und rechtlich fundierten Ausgestaltung sind wirtschaftliche Risiken hieraus in der Regel begrenzt. Im Zusammenhang mit vor der letzten Novellierung der einschlägigen Richtlinien abgeschlossenen Vereinbarungen können sich aus zwischenzeitlichen rechtlichen Weiterentwicklungen Anpassungsbedarfe ergeben. Möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen wird im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertung durch entsprechende Einzelwertberichtigungen und Abwertungen im Vorratsvermögen Rechnung getragen. Neu abgeschlossene Projektrahmenvereinbarungen werden auf Grundlage der aktuellen Richtlinien grundsätzlich notariell beurkundet. Ergänzend tragen ein strukturiertes Projektmanagement, standardisierte interne Prozesse sowie eine fortlaufend überprüfte Vertragsgestaltung zur weiteren Begrenzung von Vertragsrisiken bei. Zur Absicherung verbleibender Risiken unterhält die Gesellschaft branchenübliche Haftpflicht- und Sachversicherungen. #Personalrisiken Risiken im Personalbereich können sich insbesondere aus der eingeschränkten Verfügbarkeit qualifizierter Fach- und Führungskräfte sowie aus möglichen Fluktuationseffekten ergeben und die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft beeinflussen. Vor dem Hintergrund eines weiterhin wettbewerbsintensiven Arbeitsmarktes besteht das Risiko, vakante Positionen nicht zeitnah oder nicht adäquat zu besetzen sowie die langfristige Bindung bestehender Mitarbeitender nicht in ausreichendem Maße sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere spezialisierte Tätigkeitsfelder sowie den Aufbau von Nachwuchsführungskräften. Zur Begrenzung dieser Risiken verfolgt die HLG eine vorausschauende Personalstrategie, die auf eine gezielte Rekrutierung sowie auf die nachhaltige Entwicklung und Bindung von Fach-, Führungs- und Nachwuchskräften ausgerichtet ist. Hierzu zählen insbesondere bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungsangebote, individuelle Entwicklungs- und Karriereperspektiven sowie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit mobilen Arbeitens. Ergänzend umfasst das Leistungsspektrum der Gesellschaft eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für das Land Hessen (TV-H), eine betriebliche Altersversorgung sowie weitere Benefits, beispielsweise vermögenswirksame Leistungen und Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, etwa gesundheitsfördernde Maßnahmen und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Die eingeleiteten Maßnahmen tragen zur Stabilisierung der Personalstruktur bei und wirken personalbezogenen Risiken entgegen. Insgesamt werden die Personalrisiken derzeit als mittleres Risiko eingestuft.

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