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Nützliche Informationen zur Website der HLG

Für den Inhalt der HLG Website www.hlg.org, insbesondere für die Verwendung und Darstellung von Texten, Bildern und Grafiken, ist die

Hessische Landgesellschaft mbH
Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung
Wilhelmshöher Allee 157 - 159
34121 Kassel

Telefon: 0561 3085-0
Telefax: 0561 3085-153
E-Mail: info(at)hlg(dot)org

Geschäftsführung:
Dr. Gerald Kunzelmann, Bensheim

Aufsichtsbehörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Handelsregisternummer: HRB 2632, Amtsgericht Kassel
Steuernummer: 026 227 70053
USt-ID: DE113060840

verantwortlich.

Hinweisgebersystem

Ab dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, zum Hinweisgebersystem einen entsprechenden Meldekanal einzurichten.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetztes keine Benachteiligungen drohen.
Mit dem Gesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Wenn Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Rechtsverstößen (dies kann z.B. Verstöße gegen das Arbeitszeitschutzgesetz, Verstöße gegen geltende Datenschutzgesetze, Umweltverstöße oder Verstöße gegen die Produktsicherheit betreffen) erhalten, soll ihnen die Möglichkeit einer Meldung eröffnet werden.

Meldekanal

Konzeption und Realisation der Website

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