Nach der ersten, konstituierenden Sitzung des Fachbeirats „Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung“ am 05. Mai 2022 traf sich das Gremium am 02. März 2023 zur zweiten Sitzung.
Als neues Mitglied und als Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes konnte Herr Sven Brodt persönlich begrüßt werden.
Der Fachbeirat widmete sich, unter Zuschaltung verschiedener kommunaler Bauverwaltungsvertretern, der Problematik von Ausschreibung und Vergabe komplexer städtebaulicher Entwicklungen. Hier bestehen in der kommunalen Verwaltungspraxis unüberhörbare Anliegen nach rechtssicherer Vereinfachung in der Anwendung des Wettbewerbs- und Vergaberechts. Der Fachbeirat wird sich mit diesem Anliegen befassen und eine Initiative an das zuständige hessische Ministerium starten. Weitere wichtige Sitzungsthemen waren: Unterstützung der hessischen Kommunalverwaltungen bei der Umsetzung der Bauleitplanung durch die HLG bei gemeinsamen Projekten, die Einführung des „Digitalen Potentialflächenkatasters“ in Hessen sowie die Vorstellung ausgewählter Praxisbeispiele aus der Bodenbevorratung in Hessen durch die stellvertretenden Fachbereichsleiter der HLG (Hr. Dr. Hoppe, Hr. Thias, Hr. Gerhard, Hr. Grummet). Die konstruktive Sitzung, die im Hybridformat durchgeführt wurde, bot allen Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihr fundiertes Praxiswissen zu den verschiedenen Themen einzubringen. „Die heutigen Ergebnisse zeigen, dass der Fachbeirat sich nicht scheut, auch sehr „dicke Bretter zu bohren“ und sich konsequent für die berechtigten Anliegen der hessischen Kommunen einsetzen wird“, so das Abschlussstatement des Geschäftsführers der HLG, Herr Dr. Kunzelmann.