Baulandentwicklung

Mehr Bauflächen für ganz Hessen

Eine zentrale Aufgabe von Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften ist das zeit- und bedarfsgerechte Bereitstellen von Gewerbe- sowie Wohnungsstandorten. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der HLG ist es für die hessischen Kommunen jederzeit möglich, neue Baugebiete zu entwickeln. Das dafür erforderliche Know-how sowie die personellen und finanziellen Ressourcen stellt die HLG. 

Dabei lassen sich die Instrumente zur Baulandentwicklung und zur Stadtentwicklung beliebig miteinander kombinieren.

Grundsätzlich bieten wir den hessischen Kommunen zwei Geschäftsmodelle zur Baulandentwicklung an:

  • Bodenbevorratung auf der Grundlage einer Landesrichtlinie
  • Geschäftsbesorgung auf der Grundlage eines individuell mit der Kommune abzustimmenden Geschäftsbesorgungsvertrages

 

Bodenbevorratung mit Weitblick

Mit der HLG können Kommunen ihr Bauvorhaben schnell und unter finanzieller Entlastung der kommunalen Haushalte umsetzen. Seit jeher begleiten wir unsere kommunalen Partner kompetent bei der städtebaulichen Entwicklung – von der Planung und der Grundstückssicherung über die Bodenbevorratung bis zur Erschließung, einschließlich der Finanzierung, Vermarktung und Abrechnung. Als Geschäftsgrundlage dient die jeweils aktuelle Landesrichtlinie zur Bodenbevorratung. Das Geschäftsmodell der Bodenbevorratung wird unter Ziffer Nr. 6  in der Landesrichtlinie beschrieben.

Die Finanzierung der Bodenbevorratung führen wir auf eigenen Namen und eigene Rechnung mit Eigenkapital und landesverbürgten Darlehen durch. Daher benötigt die Kommune zunächst keinerlei eigene Haushaltsmittel oder Sicherheiten. Der Kommune steht die gesamte Projektwertschöpfung zur Verfügung, sie trägt jedoch das wirtschaftliche Risiko. 

Das Honorar unserer Gesellschaft orientiert sich an der Landesrichtlinie zur Bodenbevorratung. Darüber hinaus bietet die Bodenbevorratung die Möglichkeit zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen – sowohl mit der Kommune als auch mit den beteiligten Eigentümern!

Fachbeirat Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung

 

Der Fachbeirat kümmert sich schwerpunktmäßig um aktuelle, gesellschaftspolitisch bedeutsame, flächenrelevante Themen auf Landes- und Regionalebene. Er wird wichtige Handlungs- und Geschäftsfelder der HLG identifizieren. Er berät den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der HLG.

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