Stadtentwicklung

Machen Sie mehr aus Ihrer Stadt

Die demografischen Veränderungen in den ländlichen Räumen Hessens führen zu einer Neuausrichtung der kommunalen Entwicklung und damit auch zu einer Erweiterung des Dienstleistungsangebotes der HLG.

Bei der Abwicklung von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz haben wir seit Jahrzehnten praktische Erfahrungen und sind sowohl in Hessen als auch in Thüringen als Sanierungs- und Entwicklungsträger nach dem Baugesetzbuch anerkannt. Wir liefern den Kommunen rechtssichere Entscheidungsgrundlagen bei der Wahl der geeigneten städtebaulichen Instrumente und sind in der Lage, auch umfangreiche Entwicklungsmaßnahmen zu realisieren. Im Bereich Stadtentwicklung unterstützt die HLG die Kommunen beim sparsamen Umgang mit Flächen. Unter Berücksichtigung und Ausschöpfung der aktuellen Fördermöglichkeiten setzt sich die HLG für Erhalt und Ausbau der kommunalen und regionalen Infrastruktur ein.

Stadtumbau

Mehr Lebensqualität in Ihrer Stadt 

Auch in Sachen Stadtumbau ist die HLG Ihr richtiger Partner. Die HLG bietet eine ganzheitliche Betreuung von städtebaulichen Maßnahmen in Stadtteilen oder Städten, die in besonderem Maße von Strukturwandel und Bevölkerungsrückgang betroffen sind. 

Die HLG bemüht sich um die Bereitstellung von Fördermitteln, sodass die Kommunen in der Lage sind, Stadtumbaumaßnahmen anteilig finanzieren zu können. Sofern öffentliches Interesse besteht, kann damit frühzeitig auf Strukturveränderungen oder Funktionsverluste und die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen reagiert werden.

Die HLG unterstützt die Kommunen durch:

  • kompetente Beratung

  • Zusammenstellung der Programmanträge

  • Planung und Durchführung der Maßnahme

  • Erstellung der Abrechnung

Stadtsanierung

Aus alt mach neu

Damit Ihre Stadt in neuem Glanz erstrahlt, unterstützt die HLG die Kommunen im Rahmen der Stadtsanierung bei der Beseitigung städtebaulicher Mängel oder sozialer Missstände in bestimmten Sanierungsgebieten. 

Hierbei bietet das besondere Städtebaurecht nach §§ 136–164 b Baugesetzbuch die Option, neben der Steuerung der baulichen Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts städtebauliche Sanierungsverfahren durchzuführen. Sprechen Sie uns an!

Ziele städtebaulicher Sanierungsverfahren sind:

  • das überkommene bauliche Erbe zu bewahren, soweit es erhaltenswert ist,
  • die Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt zu verbessern
  • und den Strukturwandel der gewerblichen Wirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen zu begleiten.

Dabei übernimmt die HLG folgende Aufgaben:

  • Sie koordiniert und managt die Projekte mit Hilfe einer integrierten Projektplanung und der effizienten Steuerung der Ressourcen in permanenter Rückkopplung mit der Kommune,
  • kümmert sich um das Fördermittelmanagement vom Abruf bis zum Verwendungsnachweis, ist Ansprechpartner vor Ort und treibt gemeinsam mit der Kommune den Veränderungsprozess in der Region aktiv voran,
  • optimiert kontinuierlich alle Schritte und Maßnahmen des Handlungs- und Umsetzungskonzeptes, um den Erfolg des Prozesses nachhaltig zu ermöglichen,
  • bezieht die Bevölkerung dauerhaft mit in den Prozess ein. Zudem unterstützt die HLG die Akteure beim Aufbau notwendiger Kompetenzen, damit diese den Prozess zeitnah in Eigenregie steuern können.

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