Wesentliche Rahmenbedingungen 

Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen, durch den die Energiewende in Deutschland vorangebracht werden soll, ist komplex und im stetigen Umbruch – ebenso wie die europäische Rahmengesetzgebung, die durch die deutschen Gesetze umgesetzt werden muss. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches 2020 in Kraft trat, löste gleich mehrere Gesetze ab (EnEG, EnEV, EEWärmeG), indem deren Inhalte dort integriert wurden. Im Jahr 2023 wurde eine weitere, tiefgreifende Novellierung des GEG vom Gesetzgeber vorgenommen. Im Folgenden finden Sie Links zu den wichtigsten Rahmengesetzen, die für die Kommunen und die zukünftigen Bauherren relevant sind.

Mehr lesen:
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Hessisches Energiegesetz (HEG)

Förderung

Die Planung und Entwicklung von Plus-Energie-Siedlungen werden sowohl vom Bund als auch vom Land durch verschiedene Programme gefördert. Um für das jeweilige Projekt die passende Förderung zu finden, arbeiten wir eng mit der LandesEnergieAgentur Hessen (kurz LEA Hessen) zusammen. Diese hilft auch Ihnen, bei der Vielzahl an Fördermöglichkeiten den Überblick zu behalten.

Deshalb verweisen wir an die Fördermittelberatung der LEA Hessen.

 

Die Rolle der Energieversorgenden

Reichte es früher aus, eine einzelne Heizung unabhängig vom Brennstoff aufzustellen, sind die Anforderung an Wärme-, Strom- und Kälteversorgung heute vielfältig. Die Versorgungsmöglichkeiten einzelner Gebäude oder Quartiere ist stark von den örtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Lokale Energieversorger müssen sich daher auf geänderte Anforderungen bezüglich Strom- und Wärmeversorgung einstellen.

Weitere Informationen 

 

Alternative Betreibermodelle

Zum Anlagenbetrieb durch große Energieversorger und Stadtwerke gibt es heute durchaus Alternativen:

Von Bürgerenergie spricht man, wenn Bürgerinnen und Bürger direkt an Anlagen zur Strom‐ oder Wärmeerzeugung beteiligt sind, die Anlagen also quasi ihnen gehören. Bürgerenergie ist meist regional verankert. Das schafft gemeinsame Identität und Akzeptanz, nachhaltige Entwicklung und Wertschöpfung für die Region. Vielfältige Rechtsformen sind möglich: Energiegenossenschaften, Vereine, GbR, GmbH & Co. KG.

Beim Anlagen-Contracting übernimmt ein Investor die Kosten für Bau, Wartung und Betrieb der Energieerzeugungsanlage in einem privaten Gebäude und verkauft Strom oder Wärme dann an die Bewohner.

Mehr lesen:
- Bürgerenergiegesellschaft 
- Contracting 

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