v. l. Dr. Gerald Kunzelmann (Geschäftsführer HLG), Rainer Keller (Ministerialrat, HMWEVW), Dr. Lars Diederichsen (RAe Haldenwang), Helmut Glanzner (Bürgermeister der Stadt Einhausen), Ulrich Staiger (Referatsleiter, HMWEVW), Dr. Ivo Gerhards (Dezernatsleiter, RP Gießen), Peter Eschenbacher (Fachbereichsleitung, HLG), Prof. Tine Köhler (Studiengangsleitung, Frankfurt University of Applied Sciences)

Konstituierende Sitzung des HLG-Fachbeirats „Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung“

Am 05.05.2022 fand die konstituierende Sitzung des HLG-Fachbeirats „Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung“ am Standort der HLG in Mörfelden-Walldorf statt.

Die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) berufenen 7 Mitglieder des Beirates sind alle ausgewiesene Fachleute für die verschiedenen Kernaufgaben der HLG im Fachbereich 1 „Bodenbevorratung und Kommunalbetreuung“. Zum Vorsitzenden wurde Herr Bürgermeister Helmut Glanzner, Einhausen gewählt. Die Stellvertretung wird von Frau Prof. Tine Köhler, Frankfurt University of Applied Sciences wahrgenommen. Die weiteren Mitglieder sind: Herr Dr. Lars Diederichsen, Haldenwang Rechtsanwälte, Frankfurt; Herr Dr. Ivo Gerhards, Regionalplanung, Regierungspräsidium Gießen; Herr Rainer Keller, Planungsinformation und Fachaufsicht HMWEVW, Wiesbaden; Herr Ulrich Staiger, Baurecht HMWEVW, Wiesbaden; Herr Florian Christopher Weber, Kommunalbetreuung, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Mühlheim.

Mit der Einrichtung des Fachbeirats wird der Landesrichtlinie für die Bodenbevorratung in Hessen gefolgt. Der Fachbeirat wird sich schwerpunktmäßig um aktuelle, gesellschaftspolitisch bedeutsame, flächenrelevante Themen auf Landes- und Regionalebene kümmern, sowie wichtige Handlungs- und Geschäftsfelder der HLG identifizieren. Er berät den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der HLG kundenfokussiert aus dem Blickwinkel der Kommunen, der Notariate sowie der Lehre und Forschung sachverständig und strategisch. Die Sitzungen des Fachbeirates finden mindestens einmal im Jahr statt.