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Gestattungen und erneuerbare Energien

Sinnvolle Lösungen für Gestattungen

Zum Auftrag der HLG für das Land Hessen gehört auch, nachhaltige Lösungen für die temporäre oder dauerhafte Gestattung von Wegerechten, Telekommunikationseinrichtungen, Energieerzeugungsanlagen, Freizeitaktivitäten oder bauliche Einrichtungen zu finden. Schließlich befinden sich auf zahlreichen Grundstücken der Domänenverwaltung Rechte Dritter oder es besteht die Notwendigkeit, ein domänenfiskalisches Grundstück zu nutzen – zum Beispiel für ein Leitungsrecht. Zum Verlegen oder Betreiben der dafür notwendigen Kabel und Anlagen werden Grundstücke benötigt, die diese Einrichtungen bzw. Trassen beherbergen. Neben einer vertraglichen Regelung – in der Regel per Gestattungsvertrag – wird häufig eine sogenannte „dingliche Sicherung“ im Grundbuch gefordert, damit das Recht auch im Falle der Veräußerung weiter gesichert ist. Wir bereiten die nötigen Regelungen gemeinsam mit Ihnen vor und verwalten die Rechte für das Land Hessen.

 

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energieren

Ob Windkraft, Photovoltaik, Biogas oder nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo), eines haben diese neuen Energieerzeugungen gemeinsam: Sie benötigen Grund und Boden. Hierfür schaffen wir die Basis. Mit geeigneten Verträgen (i.d.R. Gestattungsverträgen) sichern wir dem Vorhabenträger das notwendige Grundstück und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

 

 

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