Domänenfiskalischer Streubesitz

domänenfiskalisches Grundeigentum

Der domänenfiskalische Streubesitz umfasst rund 6.100 ha. Das sind Einzelgrundstücke, in der Regel Acker- oder Grünlandflächen, die an Landwirte, Kleingärtner, Vereine und andere verpachtet werden und nicht zu einer geschlossenen Domäne gehören. Die nebenstehende Karte zeigt die Verteilung des domänenfiskalischen Grundvermögens auf die hessischen Gemarkungen. Mit der Verpachtung des Streubesitzes an landwirtschaftliche Betriebe wird die Agrarstruktur wirksam verbessert und gefördert. 

Bei Pachtinteresse, Fragen zu Grundstücksangelegenheiten oder weiteren Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden. 

 

Ansprechpartner*innen