Flächenmanagement Straßenbau – Grunderwerb

Hessens kompetenter Partner beim Erwerb von Grundstücken

Was ist Grunderwerb?

Grunderwerb ist die Sicherstellung des für die Planung und Durchführung eines Straßenbauvorhabens benötigten Grund und Bodens. Die notwendigen Flächen werden im Grunderwerbsplan sowie Grunderwerbsverzeichnis ausgewiesen.

Neben dem Erwerb von Grundstücken oder -teilflächen ist auch eine vorübergehende Inanspruchnahme möglich, z.B. für die Herstellung einer Baustelleneinrichtungsfläche oder für den Arbeitsraum. 

Die Sicherstellung des Grundstücksbedarfs erfolgt durch den Abschluss von Vereinbarungen und Verträgen, z.B.

  • Besitzüberlassungs-/Bauerlaubnisvereinbarung
  • Kaufvertrag für Gesamtgrundstücke oder Grundstücksteilflächen
  • Gestattungsvertrag mit dinglicher Sicherung (Dienstbarkeit)

Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme werden die Grundstücke im Rahmen der Bodenordnung (z.B. Zerlegungsvermessung, Grenzbereinigungsverfahren etc.) auf die jeweiligen neuen Eigentümer übertragen.

Zuständigkeiten Ansprechpartner HLG

Zuständigkeiten Ansprechpartner HLG (Kontaktdaten s.u.)

Beispiel eines Grunderwerbsplans nach RE 2012

Beispiel eines Grunderwerbsplans nach RE 2012

Im Rahmen dieser Vereinbarungen und Verträge werden auch die Entschädigungen für Grund und Boden sowie bei landwirtschaftlichen Flächen evtl. weitere Nebenentschädigungen (Erwerbsverlust, Aufwuchs- oder An- und Durchschneideentschädigung etc.) ermittelt.

Neben den Ansprüchen der Eigentümer sind auch die Ansprüche der Bewirtschafter zu ermitteln.

Darüber hinaus ist es notwendig, für vorbereitende Maßnahmen eines Bauprojektes verschiedene Vorarbeiten durchzuführen, wie z.B. Baugrunduntersuchungen, Bohrungen, Vermessungen oder naturschutzbedingte Voruntersuchungen. 

 

Unser Leistungsspektrum im Überblick

Ansprechpartner*innen

Bereich SüdDirk Gärtner0641 93216-372
Bereich NordhessenChristoph Lang0641 93216-362
Abwicklung und GeschäftsbesorgungMichaela Gießler0641 93216-363