ALSFELD, 14. September 2023. Staatssekretär Jens Deutschendorf vom Hessischen Wirtschaftsministerium ruft die Kommunen dazu auf, Grundstücke für die Siedlungsentwicklung zu bevorraten. Auf dem Fachforum Baulandentwicklung „Heute und in Zukunft“ der Hessischen Landgesellschaft (HLG) sagte er in Alsfeld vor rund 140 Fachvertretern aus hessischen Kommunen und Landesinstituionen: „Gegenwärtig durchläuft die Bautätigkeit eine Schwächephase, aber mittelfristig wird die Bevölkerung Hessens weiter wachsen - bis 2035 um über 100.000 Menschen. Home Office und eine allgemein flexiblere Gestaltung der Arbeitswelt bringen gerade im ländlichen Raum neue Entwicklungschancen. Die Kommunen sollten sich deshalb auf diese bestehenden Wachstumspotentiale vorbereiten und eine aktive Siedlungspolitik mit einer entsprechenden Bodenbevorratung betreiben.“
„Der Immobilienmarkt springt wieder an“
Der Immobilienmarkt werde wieder anspringen. Davon ist auch Dr. Gerald Kunzelmann, Geschäftsführer der HLG, überzeugt. „Zwar ist die Nachfrage nach Einfamilienhäusern wegen steigender Zinsen, unverändert hoher Baupreise und angesichts der allgemeinen Unsicherheiten spürbar eingebrochen. Dennoch erachten wir den Nachfragerückgang nur für vorübergehend, und der Immobilienmarkt wird angesichts des enormen Wohnraumbedarfs in ganz Deutschland mittelfristig wieder anspringen“, sagte Kunzelmann. Deutschland sei weit davon entfernt, das von der Politik ausgegebene Ziel von 400.000 neuen Wohneinheiten pro Jahr zu erreichen. Unterdessen halte die Nachfrage nach Gewerbeimmobilien an. Die Wirtschaft zeige damit Zuversicht. Kunzelmann beschrieb die HLG als Flächenmanagerin des Landes Hessen. Über die Hälfte der mehr als 400 hessischen Kommunen nehme die Dienste der HLG in der Bodenbevorratung, in der Entwicklung und Vermarktung von Bau- und Gewerbegebieten sowie in der Planung und Umsetzung des ökologischen Ausgleichs für Eingriffe in die Natur in Anspruch. Derzeit sei die HLG in 360 laufenden Verfahren die Partnerin der Kommunen. Das größte Projekt der HLG in der Baulandentwicklung laufe in Rodgau-West, wo auf 46 Hektar der Wohnraum für bis zu 4000 Personen geschaffen werde.
Kommunen benötigen spezialisierte Dienstleister für Baulandentwicklung
Andreas Gerhard, stellvertretender Fachbereichsleiter der HLG, berichtete, dass die Kommunen von der HLG als Dienstleister die komplette Baulandentwicklung - von der Sicherung neuer Grundstücke in Verhandlungen mit Dutzenden von Eigentümern über die gesamte Planung bis zur Vermarktung - in Anspruch nehmen. Unter dem gestiegenen Effizienzdruck der vergangenen Jahre und angesichts der zunehmenden Personalknappheit sowie des Fachkräftemangels, erläuterte Gerhard, haben sich die Kommunen vor allem auf die Herausforderungen des Tagesgeschäfts zu konzentrieren. Dennoch gelinge es ihnen, komplexe Aufgaben wie die Baulandentwicklung erfolgreich zu bewältigen, indem sie die HLG als spezialisierten Dienstleister in Anspruch nehmen. „Den Bürokratieabbau wollen zwar alle“, versicherte Gerhard, „aber in der Praxis wird es auch für die Kommunen dennoch schwerer.“ In der kommunalen Baulandentwicklung, sprach Gerhard ein weiteres Thema an, gelte zwar der Grundsatz „Innen vor Außen“, aber allein im Innenbereich der Kommunen könne der benötigte Wohnraum nicht geschaffen werden. Gerhard verwies auf ein Instrument in Baden-Württemberg, wo über die Preise für die Wohnraumentwicklung im Außenbereich der Kommunen, die Innenentwicklung gefördert werde. Denn Orte, deren Kern verfalle, seien auch für die Menschen in den Neubaugebieten an den Rändern nicht attraktiv.
Natur- und Bodenschutz frühzeitig planen
Dr. Michael Stroh, Projektleiter der Ökoagentur, rief die Kommunen dazu auf, den Natur- und Bodenschutz frühzeitig und vorausschauend in ihrer Planung zu berücksichtigen. So könne in der Entwicklung von Bauland und Gewerbeflächen der weitere Bedarf großer Flächen für den ökologischen Ausgleich des Eingriffs, der mit dem Neubau verbunden sei, vermieden werden. Gemeinsam mit der HLG könnten die Kommunen vorausschauend Ökopunkte mit Ausgleichsmaßnahmen für kommende Planungen schaffen und sammeln. Die HLG bündele den Ausgleich für zahlreiche Eingriffe in großen Projekten, in denen weite, verbundene und zusammenhängende Flächen mit großen Lebensräumen und reicher Biodiversität für einen qualitativ hochwertigen ökologischen Ausgleich nahe dem Eingriff und im selben Naturraum entstehen. Jede Kommune könne rechtzeitig einen Flächenpool für den ökologischen Ausgleich bilden und prüfen, ob und wo es auf ihrem Territorium ökologische Konfliktzonen gebe, um dies in der Planung zu berücksichtigen. Die HLG garantiere den Vollzug des ökologischen Ausgleichs über 30 Jahre, indem sie die erforderlichen Fachleute einsetze und Rückstellungen für diesen Zeitraum bilde.