
Nutzen Sie unser Know-how
Mit dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Kommune und unserer Gesellschaft können vielfältige städtebauliche Dienstleistungen vereinbart werden.
Unsere regionalen Projektleiter bieten den Kommunen hierzu ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Die Finanzierung der Geschäftsbesorgung erfolgt auf Namen und Rechnung der Kommune. Das Honorar unserer Gesellschaft wird entweder nach Aufwand oder pauschal mit der Kommune vereinbart.
