Arten- und Biotopschutz

Immer wieder werden durch Bauvorhaben Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope in ihrem Bestand gefährdet. Sind diese Arten und Lebensräume selten und in ihrem Vorkommen rechtlich besonders geschützt, so gelten strenge Schutzbestimmungen, die von der Bauleitplanung oder bei baurechtlichen Zulassungen zu beachten sind. 

Im Fall unvermeidbarer Beeinträchtigungen von Arten und Biotopen können Baumaßnahmen zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen durch vorbereitende Maßnahmen zur Arterhaltung bzw. durch Biotopersatz ausgeglichen oder ersetzt werden. Hierfür gilt es, entsprechend geeignete Ersatzlebensräume zu finden. 

Die HLG hilft bei der Suche und Schaffung von Ersatzlebensräumen und der rechtlichen Sicherung dieser Flächen. Im Dialog mit Eigentümern und Nutzern wird eine Bewirtschaftungsform vereinbart, die den Lebensraumansprüchen von Arten zuträglich ist und Lebensräume dauerhaft erhält. Dabei nutzt die HLG innovative Konzepte wie „Das haftende Grundstück“.

 

Grundstückssicherung auf bewirtschafteten Flächen im Offenland


Bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Offenland kann es zu Interessenskonflikten mit Grundstückseigentümern und Landnutzern kommen. Beispielsweise können agrarwirtschaftliche Interessen und planungsrechtliche Anforderungen den artenschutzfachlichen Ansprüchen entgegenstehen. Ein Modell zur Entschärfung solcher Konflikte und zur Sicherung der Umsetzbarkeit der Schutzmaßnahmen stellt das „Haftende Grundstück“ dar.


Hierbei werden alle naturschutzfachlich geeigneten Flächen innerhalb des Flächenportfolios eines Vertragspartners/Landwirts identifiziert. Die Maßnahmen werden im geforderten Umfang auf einem Teil der Flächen umgesetzt und können - unter Beachtung der fachlichen Vorgaben - innerhalb des Flächenportfolios rotieren. Die rechtliche Absicherung der Maßnahme erfolgt dabei über ein per se geeignetes Grundstück entsprechender Größe, auf das bei Gefährdung des Maßnahmenerfolgs zurückgegriffen werden kann – das sogenannte "Haftende Grundstück".

 

Blühstreifen bei Weiterstadt

Blühstreifen bei Weiterstadt

Bodenbrütende Feldlerche

Bodenbrütende Feldlerche

Ansprechpartner*innen

Leiter der ÖkoagenturPatrick Steinmetz06105 4099-412
Ökoagentur Nord/MittelhessenUte Vörckel0641 93216-323