Entgeltverzeichnis – alle Kosten auf einen Blick
Auf der Grundlage
- des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629, 2011 I S. 43 in Verbindung mit der Hessischen Kompensationsverordnung i. d .F. vom 26.10.2018 sowie des
Anerkennungsbescheides des HMULV vom 23.12.2005
erbringt die Hessische Landgesellschaft mbH, als "Ökoagentur für Hessen", gegen Entgelt verschiedene Dienstleistungen:
Leistungsbeschreibung
Entgelt
Verkauf von Ökopunkten
Der Preis für den Ökopunkt ist abhängig von der Lage, den Herstellungskosten sowie dem Aufwand für 30 Jahre Funktionssicherung und Verwaltung. Die Preisspanne liegt zwischen 0,47 €/Ökopunkt* und 0,55 €/Ökopunkt*.
Vermittlung von Ökopunkten / vorlaufenden Kompensationsmaßnahmen an einen Eingriffsverursacher (nach Beauftragung durch den Anbieter) gemäß § 5 Abs. (1) 2. KV
Mindestsatz (pauschal) 100 € * bis zu 3.000 Biotopwert-punkten (Ökopunkten) oder 6 % des Vermittlungsumfangs in €* von der Nettosumme.
Reservierungsgebühr - Vorhalten von Ökopunkten bzw. ihren Maßnahmen
Die HLG erhebt eine Reservierungsgebühr. Diese richtet sich nach Projekt und vorgehaltenen Ökopunkten und beträgt 0,02 - 0,04 €/Ökopunkt*. (mind. jedoch 300,- €* pausch.)
Freistellung eines Eingriffsverursachers von Kompensationsverpflichtungen
(gemäß KV § 5 Abs. (6))
siehe Verkauf von Ökopunkten
Ankauf von Ökopunkten
(nur mit Gestattungsvertrag und dinglicher Sicherung)
je nach Umfang und Art der nachgewiesenen Funktionssicherung und Pflege für mindestens 30 Jahre: ab 0,15 €/Ökopunkt
Beratungs- und Betreuungsleistungen (je nach Leistungsbeschreibung und Schwierigkeitsgrad)
Stundenhonorar** von 70 €* bis 120 €* oder Tagessatz von 600 €*
Planung, Herstellung, Vermarktung eigener Kompensationsmaßnahmen an den Verursacher von Eingriffen (gemäß KV § 5 Abs. (1))
Projektbezogenes Entgelt* (in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Grundstück, Planung, Maßnahmenumsetzung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten**)
Funktionssicherung, Pflege und Verwaltung von Kompensationsmaßnahmen Dritter (Arten- Biotopschutz, Ökokontoflächen, Aufforstungen, sonstige Maßnahmen).
Mindestsatz (pauschal) 1.000 €/Jahr * oder projektbezogenes Entgelt* (in Abhängigkeit der kalkulierten Kosten für Pflege, Bewirtschaftung, Kapitalverzinsung, Wagnis, Auflagen der Genehmigungs-/Anerkennungsbehörden, Personalkosten**)
Ersatzaufforstung gemäß § 12 Hessisches Waldgesetz (inkl. Grundstücksakquise, Aufforstung, 5-10 Jahre Betreuung)
Die Abrechnung erfolgt nach anerkannter Aufforstungsfläche mit mindestens
10,00 Euro/m²* zzgl. 0,10 Euro/Ökopunkt*.
* alle angegebenen Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
** jeweils nach der Personalkostentabelle des Landes Hessen zzgl. Unternehmenszuschlag