Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
„Natürliche Fließgewässer brauchen Raum“
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Oberflächengewässer und auch des Grundwassers zu erreichen.
Im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ stellt das Land den unterhaltspflichtigen Kommunen und Wasserverbänden zur Erreichung dieses Ziels einen Dienstleister zur Seite, der sie vor allem personell unterstützt und entlastet – die HLG.
Wir haben bereits in verschiedenen Verfahren Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie begleitet oder vollständig durchgeführt. Besonders herauszustellen sind Großprojekte wie die Umsetzung der „Weschnitzinsel von Lorsch“ oder die „Nidda-Renaturierung zwischen Assenheim und Ilbenstadt“.