Ökokonto

Ein Ökokonto ist ein modernes Naturschutzinstrument, das im Rahmen der Eingriffsregelung zum Einsatz kommt. Jedem Biotoptyp wird ein definierter Punktwert - Biotopwertpunkt oder kurz Ökopunkt - zugeordnet. Naturschutzmaßnahmen werden nach einem für Hessen festgelegten Biotoptypenschlüssel (Anhang zur Kompensationsverordnung) bewertet: Die Differenz an Ökopunkten zwischen dem Zustand vor und dem nach Umsetzung der Maßnahme kann dann auf ein sogenanntes „Ökokonto“ bei einer Naturschutzbehörde eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eingezahlt werden. Diese Ökopunkte sind handelbar.

Verwendung von Ökopunkten

Greift ein Vorhabenträger in Natur und Landschaft ein, muss er in einem bestimmten Umfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sog. Kompensationsmaßnahmen, nachweisen, um so den Naturschaden auszugleichen oder zumindest zu ersetzen. Hierbei kann er – unter Beachtung verschiedener Regeln der Naturschutzgesetzgebung – z. B. auf ein solches Ökokonto zurückgreifen und Ökopunkte kaufen. Die zur Kompensation herangezogenen Maßnahmen sind auf Dauer zu erhalten.

Räumlicher Zusammenhang

Auch die Lage zwischen dem Eingriff in den Naturhaushalt und dem naturschutzrechtlichen Ausgleich ist gesetzlich geregelt:  Eingriff und Ausgleich müssen im selben Naturraum oder aber im selben und/oder benachbarten Landkreis liegen.

Vermittlung und Verkauf von Ökopunkten

Als Ökoagentur für Hessen führen wir Ökokonten in verschiedenen Naturräumen Hessens. Darüber hinaus arbeiten wir hessenweit mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen und vermitteln deren Ökokonten, die wir in einer umfangreichen Datenbank verwalten.