Ökoagentur für Hessen
Die Flächenagentur für naturschutzrechtliche Kompensation
Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss diesen Eingriff wieder ausgleichen – das ist ein Grundprinzip des deutschen Naturschutzrechts. Als Hessens Ökoagentur nehmen wir uns mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot diesem wichtigen Thema an. Ob Ökokonto, Waldkonto oder Artenschutz – wir unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben und sind in der Lage, Sie von Ihren Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen freizustellen. Weitere Informationen zu diesem Thema hier.
Die Hessische Landgesellschaft ist seit Januar 2006 nach § 5 der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) die anerkannte Agentur zur Bereitstellung und Vermittlung von Ersatzmaßnahmen. Wir sind Mitglied im Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e. V. (BFAD).